Drei Männer vergewaltigen ein Schulmädchen. Sie filmen sich dabei und stellen das Video ins Internet. Die Ermittler können die Vergewaltiger zwar mithilfe von DNS-Spuren überführen, doch deren Anwalt argumentiert, dass das Videomaterial nicht als Beweis zugelassen werden darf. Angeblich ist auf dem Video einvernehmlicher Sex zu sehen.